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Pressemitteilung

28.01.2014

Pressemitteilung

 

Mit Beschluss vom 15. Januar 2014 hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem zum Tagschutzziel am Flughafen BER ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 25. April 2013 zurückgewiesen. Das mit dem Urteil des OVG bestätigte Tagschutzziel (rechnerisch weniger als 0,005 Überschreitungen eines A-bewerteten Maximalpegels von 55 dB(A) im Rauminneren bezogen auf den Durchschnittstag der verkehrsreichsten sechs Monate) ist somit für die Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen im Tagschutzgebiet rechtsverbindlich geworden.

 

Die zukünftig besonders vom Fluglärm geplagten Einwohner der in der Nähe des Flughafen liegenden Kommunen haben damit endlich Rechtssicherheit, was die Qualität der von der Flughafengesellschaft zu finanzierenden Schallschutzmaßnahmen betrifft. An diesem dicht besiedelten Flughafenstandort kann und wird es keinen „Billigschallschutz“ geben. Zunächst war die Flughafengesellschaft von Kosten in Höhe von 140 Millionen Euro für den zu erbringenden Schallschutz ausgegangen. Jetzt steht fest, dass wohl mehr als das Vierfache dieser Summe aufzuwenden sein wird.

 

Besonders bemerkenswert an dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist der am Ende der Begründung enthaltene Hinweis, dass auch das Bundesverwaltungsgericht bei seiner Standortentscheidung vom 16.03.2006 bereits davon ausgegangen war, dass dieses Schutzziel Bestandteil der Tagschutzregelung des Planfeststellungsbeschlusses ist und diese keinen Raum für eine Deutung zulasse. Eben dieses Argument hatte die unsere klagenden Mitgliedsgemeinden Blankenfelde-Mahlow und Eichwalde vertretende Rechtsanwaltskanzlei Siebeck, Hofmann, Voßen und Kollegen aus München bereits vor dem Oberverwaltungsgericht vorgetragen und konnte damit bereits im April letzten Jahres die Berlin-Brandenburger Richter überzeugen.

 

Die immensen finanziellen Aufwendungen, die von Betroffenen, Bürgerinitiativen und den in der Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden zusammengeschlossenen Kommunen in den letzten 15 Jahren für die Begleitung des Planfeststellungsverfahrens und die sich daran anschließenden Rechtsstreitigkeiten um das Flughafenprojekt am falschen Standort aufgebracht wurden, haben sich damit für die im Tagschutzgebiet lebenden Menschen gelohnt. Allein die Schutzgemeinschaft hat in dieser Zeit rund 2.000.000,- € für Gutachter, Rechtsanwälte und Gerichtskosten aufwenden müssen, um zu erreichen, dass jetzt wenigstens die Wohn- und

Arbeitsräume der am Tag besonders stark vom Fluglärm Betroffenen adäquat geschützt werden.

 

Die Gesellschafter des Flughafens (die Bundesrepublik Deutschland sowie die Länder Berlin und Brandenburg) sind jetzt aufgefordert, auch in den Nachtrandzeiten (22:00 bis 24:00 Uhr und 05:00 bis 06:00 Uhr) durch intelligente Betriebsregelungen, verlässliche Flugrouten durch Heraufsetzen der „Freigabehöhe“ auf mindestens 8.000 Fuß sowie eine deutliche Erhöhung der lärmabhängigen Entgelte für nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Flugzeuge auch für einen ausreichenden Schutz der gesetzlich geschützten Nachtruhe im Flughafenumfeld Sorge zu tragen.

 

Großbeeren, den 27. Januar 2014

 

 

 

Carl Ahlgrimm