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Ziele

Zweck der Schutzgemeinschaft ist die Förderung der Siedlungsentwicklung auf kommunaler und regionaler Ebene. Im Mittelpunkt steht dabei der Mensch als höchstes Schutzgut jeder Umweltpolitik in seinem Lebens- und Arbeitsbereich.

 

Ziel der Schutzgemeinschaft ist insbesondere im Zusammenhang mit der Standortentscheidung für einen Großflughafen in der Region:

  • der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm, Schadstoffen und sonstigen Gefährdungen durch den Flugverkehr,
  • die Reduzierung und Verhinderung vorliegender und künftiger Belastungen,
  • der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Bürger gemäß Grundgesetz,
  • die gleichberechtigte Behandlung der Bürger im Vergleich zu Anwohnern anderer Flughäfen,
  • die Gewährleistung von Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz.

 

Zur Information der Bürger und zur Durchsetzung ihrer Forderungen nutzt die Schutzgemeinschaft alle verfassungsmäßigen Möglichkeiten.

 

Die aktuellen Aufgaben der Schutzgemeinschaft zur Förderung der Siedlungsentwicklung, die sich aus der oben umrissenen Zielstellung in der jeweiligen Situation ergeben, werden von der Mitgliederversammlung des Vorstandes beschlossen.